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[CENTER][B]Vertriebsverbot in der EU [/B][/CENTER]
Aufgrund der europäischen Tabakrecht-Richtlinie 2001/37/EU ist das gewerbliche In-Umlauf-Bringen von Snus in der gesamten Europäischen Union (mit Ausnahme von Schweden) verboten. Für Deutschland ist das Verbot in § 5a der Tabakverordnung zum Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz umgesetzt. Eine Klage eines Herstellers und eines deutschen Tabakwarenvertriebs vor dem Europäischen Gerichtshof auf Aufhebung des Verbotes hatte keinen Erfolg (Rechtssachen: C-210/03 und C-434/02).(Quelle: Wikipeda.de) -------------------------------------------------------------------------------- Illegal ist der Handel in der EU, außer in Schweden, Österreich und Norwegen. Dies hat man mir am Zoll-Info-Telefon gesagt. Ich habe mich dort noch mal zu den Gegebenheiten in punkto Snus erkundigt. Essenz aus diesem Gespräch.: - Handel in EU aus Lebensmittelrechtlichen Gründen untersagt - Schnupf- und Kautabake sind Zollfrei - es gibt keine Mengenbegrenzung. Nur sollte man darauf achten, nicht so viel zu bestellen, das man beim Zoll in Verdacht geraten könnte damit zu handeln. |
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